Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegeüberleitung nach § 45 SGB XI

Unser Pflegeteam bietet Ihnen an, Sie und Ihren Angehörigen schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus, der Reha-Klinik oder anderen Einrichtungen frühzeitig zu begleiten, die richtigen und wichtigen Maßnahmen nach Absprache mit Ihrem Hausarzt/-ärztin einzuleiten damit der Entlassungstag für alle Beteiligten geordnet abläuft. Damit wollen wir Sie und Ihren Hausarzt/-ärztin entlasten.

Bei Einstufung in eine Pflegestufe werden die Kosten von Ihrer Pflegekasse übernommen.

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Häusliche Pflege und Hauswirtschaftliche Versorgung

Grundpflege nach SGB XI, Pflegekasse

Bei der Antragstellung auf Pflegebedürftigkeit unterstützt Sie unser Team gerne tatkräftig. Nach Antragstellung wird vom MDK im Hausbesuch die Begutachtung vorgenommen und je nach Hilfebedarf eine Pflegestufe festgelegt. Haben Sie mit uns einen Pflegevertrag abgeschlossen, sind wir auf Wunsch gerne bei der Begutachtung dabei. Nur wenn wir selber in der Pflege mit eingebunden sind, können wir die einzelnen Bereiche, welche im Gutachten erfragt werden, effektiv zu Ihrem Vorteil beurteilen und dem MDK näher bringen. Die Grundpflege dient der Erhaltung der Lebensqualität und der Grundversorgung.

Die Vergütung der Kosten richtet sich zum einen nach der Pflegestufe, zum anderen nach der Leistungsart. Unter folgenden Leistungen und Vergütungen können Sie wählen:

  1. Geldleistung (2012)
    Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt:
    • Pflegestufe I: 235,- €,
    • Pflegestufe II 440,- € und
    • Pflegestufe III 700,- €Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse wie folgt:
    Die Pflege muss regelmäßig durch einen vom Patienten bestimmten Pflegedienst begutachtet werden. Pflegestufe I und II alle sechs, Pflegestufe III alle drei Monate.
     
  2. Sachleistung (2012)
    Die Pflege wird durch einen professionellen Pflegedienst erbracht, dafür vergütet die Pflegekasse den Pflegedienst wie folgt:
    • Pflegestufe I: 450,- €,
    • Pflegestufe II 1100,- € und
    • Pflegestufe III 1550,- €
    • In besonderen Härtefällen bis zu 1918,- €:
  3. Kombinationsleistung
    Die Pflege wird durch Angehörige oder sonstige vertraute Personen erbracht sowie unterstützend durch einen professionellen Pflegedienst. Die Vergütung erfolgt jeweils nach Geld- bzw. Sachleistung. Das bedeutet, der Pflegedienst erhält die Vergütung nach Sachleistung, wird der Maximalbetrag der jeweiligen Stufe nicht ausgeschöpft, so erhält der Pflegebedürftige anteilig 

Pflegeleistungen nach SGB XI, Leistungskomplexen (LK) (Link fehlt)

Pflegeberatung

Pflegeeinsatz n. § 37,3 SGB XI

Pflegegeldempfänger müssen bei Einstufung in die Pflegestufe I und II halbjährlich und bei Pflegestufe III vierteljährlich und der Pflegestufe 0 bei Anerkennung eines erheblichen Betreuungsbedarfs durch den MDK einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Die Pflegekassen verlangen für diese Durchführung kein Konzept.

Unser Ziel ist es, das jede pflegebedürftige Person und ihre Angehörigen eine situationsgerechte Beratung erhalten, die in der häuslichen Situation unterstützend wirkt. Wir ermitteln mit Ihnen gemeinsam ob und wenn ja, wo ein Beratungsbedarf besteht. So können wir Ihnen die passenden Unterstützungs- und Entlastungsangebote aufzeigen. Diese können sehr unterschiedlich für den Einzelnen sein. Z.B. ist es wichtig zu wissen was für Möglichkeiten es gibt, wenn die Pflegeperson ausfällt oder werden praktische, pflegerische Hinweise benötigt, ist es sinnvoll eine Schulung durch eine Pflegefachkraft bei Ihnen zu Hause durchzuführen, um Sie z.B. in die Technik der richtigen Lagerung einzuführen, damit es zu keinen Hautschäden kommt (Dekubitus).

Damit Sie von diesen Beratungen dauerhaft profitieren, wird Sie immer dieselbe Pflegefachkraft besuchen.

Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Individuelle häusliche Schulungen

nach § 45b SGB XI

Somit können wir Sie bei Ihrem Angehörigen zu Hause auf deren ganz persönliche pflegerische Situation hin schulen. Mögliche Schulungsthemen können sein:

  • Harnableitendes System
    Wie gehe ich mit einem Blasenkatheter und dern harnableitendem System richtig um, damit keine Harnwegsinfektion entsteht?
  • Hilfsmittel
    Welches Hilfsmittel benötige ich wirklich und wie wende ich diese richtig an?
  • Mobilisation
    Wie arbeite ich rückenschonend und moblisiere ich meinen Angehörigen?
  • Sturzprophylaxe
    Wo liegen die Ursachen und Risiken? 

Bei Einstufung in eine Pflegestufe werden die Kosten von Ihrer Pflegekasse übernommen.

Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI

(100 €, 200 € Leistungen)

Pflegebedürftige, die mit einem besonders hohen Bedarf an Anleitung, Betreuung und Beaufsichtigung im häuslichen Umfeld gepflegt werden, können zusätzliche Leistungen beanspruchen. Der Anspruch richtet sich ausdrücklich an Demenzkranke, aber auch an Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychatrischen Erkrankungen, dieser kann durch den MDK anerkannt werden. Die Einzelbetreuung durch unsere Mitarbeiter, ist eine wesentliche Entlastung für pflegende Angehörige. Die Termine für eine Einzelbetreuung erfolgen nach Absprache mit uns.

Die Kosten werden Ihnen nach Anerkennung von Ihrer Pflegekasse erstattet. Es besteht auch die Möglichkeit das wir die Kosten direkt mit der Kasse abrechnen, dafür benötigen wir eine Abtretungserklärung von Ihnen.

Beratung zur Wohnraumanpassung --> Individuelle Schulung

Individuelle Schulung nach § 45 SGB XI

Wie richte ich ein Pflegezimmer richtig ein? Welche Umbaumaßnahmen sind erforderlich und werden von der Kasse bezuschusst?

24 Std. Hausnotruf

Um in pflegerischen Notsituationen schnell Hilfe zu bekommen, installieren wir Ihnen gerne ein Hausnotrufgerät. Ihr Angehöriger, Nachbar oder ein Pflegedienst wird dann unmittelbar benachrichtigt.

Sind Sie in einer Pflegestufe eingestuft und leben alleine oder sind weite Teile des Tages alleine, können die Einrichtungs- und Mietkosten für das Gerät von Ihrer Pflegekasse übernommen werden. Kosten für Notrufeinsätze eines Pflegedienstes werden von den Kassen meistens nicht übernommen.

Dieses Angebot steht auch allen anderen Personen, ohne anerkannte Pflegebedürftigkeit zur Verfügung.

Stundenweise Verhinderungspflege

nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)

Sie haben die Möglichkeit, stundenweise Ersatzpflege in Anspruch zu nehmen. Diese können Sie bei uns nach Bedarf abrufen.

Die Kosten werden von Ihrer Pflegekasse zusätzlich übernommen und beeinträchtigen nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes!

Zur übersichtlichen Darstellung erhalten Sie von uns ein Formular, auf dem unsere Mitarbeiter die geleisteten Ersatzpflegestunden eintragen können. So sehen Sie auf einen Blick wie viele Stunden Ihnen als Guthaben in diesem Jahr noch verbleiben.

Die Ersatzpflegestunden verfallen zum 31.12. jeden Jahres, das heißt, dass sie nicht ins nächste Jahr übertragen werden können.